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Die Organisation des Wanderfalkenschutzes
im Osten des heutigen Deutschlands

Gert Kleinstäuber
                                                                                                                                                       Fassung vom:  12.02.1996

Die Trennlinie zwischen den beiden brutökologisch abgegrenzten Populationen der Baumbrüter im Nordosten und der Felsbrüter im Südwesten Deutschlands verlief bis zum Aussterben der Baumbrüter quer durch das Gebiet der ehemaligen DDR (d.i. das Gebiet der heutigen neuen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen). Brandenburg/Berlin und Mecklenburg-Vorpommern hatten (mit Ausnahme vereinzelter Felsbrüterpaare auf Rügen und Hiddensee sowie ein­zelner Gebäudebruten in Berlin) ausschließlich Baumbrutpaare. In Sachsen-Anhalt und Sachsen gab es in landschaftlich deutlich und geographisch weit voneinander getrennten Bereichen entweder Baumbrüter oder Felsbrüter. Thüringen hatte keine (gesicherten) Baumbruten des Wanderfalken.

Da diese Trennlinie durch eiszeitlich geprägte, grundsätzliche landschaftliche Unterschiede begründet ist, an die sich die beiden Wanderfalkenpopulationen u. a. mit der Fixierung ihres Brutrevier-Schemas speziell angepaßt haben, bestehen naturgemäß auch Unterschiede in den Gefährdungsmomenten für die Brut, an denen eine Schutzarbeit angesetzt werden muß.

Während in den südlich der Linie Görlitz-Dresden-Chemnitz-Halle-Magdeburg liegenden Gebieten die Felsen der Flußtäler und der Gebirgskammlagen seit jeher geeignete Konzentrationspunkte für revier- und partnersuchende Wanderfalken darstellen, auf die sich dann auch die Schutzbemühungen konzentrieren konnten, bot das weiträumige, bewaldete Flachland nördlich dieser Linie bis zur Ostsee den Wanderfalken einerseits zwar die Möglichkeit für eine flächendeckende Verbreitung, andererseits erschweren die relative Monotonie der Habitate und die Weiträumigkeit der Landschaft den Wanderfalkenbetreuern erstens das Auffinden der jährlich mitunter wechselnden Horstreviere und zweitens die Durchsetzung eines flächendeckenden Schutzes.

So ist es nicht verwunderlich, daß im Baumbrüterareal eine konkrete Schutzarbeit vor Ort nur sporadisch und auch erst in der Endphase des Erlöschens dieser Vorkommen zustande kam, z. B. in Form des Kunsthorstbaues in geeigneten Kiefern-Althölzern.

In den südlich der genannten Linie gelegenen Felsgebieten Ostdeutschlands haben dagegen konkrete Schutzbemühungen um den Wanderfalken (vor allem bedingt durch dessen stärkere Exposition gegenüber menschlichen Eingriffen) sowie die begleitenden Forschungsarbeiten eine lange Tradition, die bis in die 20er Jahre unseres Jahrhunderts zurückreicht.

Im Ausgang des vorigen Jahrhunderts befand sich der Wanderfalke zwar z. B. im Thüringer Wald bereits im Blickpunkt gezielter Beobachtungen (HÖRNING u. a. in KLEINSCHMIDT 1912-1928), doch galt dieses Interesse mehr dem Sammeln von Bälgen und Gelegen. Das gleiche gilt für die Baumbrüter speziell im weiten Umkreis um Berlin, wo die Oologen zahlreiche Brutplätze registriert hatten und die Gelege alljährlich absammelten. Immerhin verfügen wir aber aufgrund der daraus entstandenen Dokumente und Pu­blikationen über Belege, die den schon damals erkennbaren Gefährdungsgrad deutlich machen (allein 450 abgesammelte Wanderfalken-Eier enthält die berühmte Treskow-Sammlung; REICHENOW 1915).

Dieser Aderlaß rief z. B. im Baumbrüterareal erste Schutzbestrebungen durch Forstmeister v. ARNSWALD-SCHLEMMIN (1914) und später durch die Tierfotografen Walter HEGE und Egon v. KAPHERR (1933) hervor.

Gezielte Bestandsermittlungen führten ZIMMERMANN (1922-26), MÄRZ und K. KLEINSTÄUBER seit 1924 in Sachsen durch, vor allem in den Felslandschaften der Sächsischen und der Böhmischen Schweiz (Elbsandsteingebirge).

Kurt KLEINSTÄUBER (1895-1970), der seine erste Wanderfalkenbeobachtung im Jahr 1911 in Ostthüringen dokumentiert hatte, verband spätere planmäßige Untersuchungen, die durch seine Mitarbeit an dem Standardwerk ENGELMANNs (1928) "Raubvögel Europas" initiiert wurden, schon frühzeitig mit möglichst vollständigen Ermittlungen der Nachwuchszahlen, mit durchgängiger Beringung der Jungfalken und mit Absprachen über Kletterverbote und Absperrmaßnahmen, die dann seitens der Forstämter ausgesprochen wurden.

Das Sportklettern an den Sandsteinfelsen der Sächsischen Schweiz war damals gerade in Mode gekommen und wirkte sich dort fortan als der hauptsächliche Störfaktor auf die Wanderfalken-Brutpopulation aus. Für die leichter zugänglichen Felsenhorste im Erzgebirge und in Thüringen stellte die Aushorstung durch Geflügelhalter und der Abschuß durch Jagdpächter die Hauptgefährdung dar.

In den 30er Jahren dehnte K. KLEINSTÄUBER seine Aktivitäten auch auf andere Felsgebiete Sachsens (Erzgebirge) und z. T. Thüringens (Saaletal) aus. Als seine Mitstreiter sind die Her­ren A. PFLUGBEIL, W. NENDEL und R. WEHNER zu nennen, die ihm u. a. Unterstützung beim Erklettern der Felshorste gaben und - vergleichbar mit unseren heutigen Bemühungen - gewissermaßen eine der ersten Wanderfalkenschutzgruppen Deutschlands darstellten.

Wichtige Ergebnisse dieser Arbeit sind u. a. die Publikation über die Situation des Wanderfalken in der Sächsischen Schweiz im Zeitraum 1928 bis 1938 ( s. a. KLEINSTÄUBER 1930 und 1938) und ein entsprechender Dokumentarfilm, der damals in einigen Kinos Sachsens gezeigt wurde.

Der 2. Weltkrieg erstickte diese Arbeit.

Sie wurde wieder aufgenommen, als im Jahr 1949 K. KLEINSTÄUBER endlich so viele Benzinmarken aufgespart hatte, daß er eine Fahrt in die Sächsische Schweiz ermöglichen konnte, um sich dort mit R. MÄRZ zu treffen und mit ihm gemeinsam die alten Wanderfalkenplätze aufzusuchen.

Von 1950 bis 1953 blieb es bei sporadischen Kontrollen in der Sächsischen Schweiz und in Ostthüringen. Für einen Besuch im Erzgebirge gab es keine Möglichkeit, da dessen höhere Gebirgslagen sämtlich aufgrund des Uranerz-Abbaues der sowjetischen Aktiengesellschaft Wismut zum Sperrgebiet erklärt worden waren.

Seit 1954 laufen dann im gesamten Felsbrüterareal der ehem. DDR (Zittauer Gebirge, Sächsische Schweiz, Erzgebirge, Thüringer Wald, Ost-Harz und Flußtäler in den Gebirgsvorländern) durch­gängige Brutgebietskontrollen. Ein erstes Betreuernetz wurde aufgebaut. Etwa 60 bekannte Brutreviere standen von da an unter Beobachtung.

Ende der 50er Jahre wurde der gravierende Bestandsrückgang offensichtlich und mußte öffentlich bekanntgemacht werden; denn noch hatte der Wanderfalke gesetzlich keinen höheren Schutzstatus als beispielsweise der Turmfalke.

Im Jahr 1954 war das 1. Naturschutzgesetz der DDR-Regierung er­schienen, auf dessen Basis am 15.2.1955 die "Anordnung zum Schutz nichtjagdbarer wildlebender Tiere" und am 24.6.1955 die "Anordnung zum Schutz nichtjagdbarer wildlebender Vögel" erlassen wurde. Den Status "Vom Aussterben bedroht" hatten z. B. al­le Adlerarten, Uhu, Kolkrabe, Höckerschwan und andere Großvögel erhalten - nicht aber der Wanderfalke. Es herrschte bei Bevölkerung und Gesetzgeber noch die Einstellung vor, daß dieser größte heimische Falke im bewaldeten Flachland überall vorkomme und deshalb keines so besonderen Schutzes bedürfe. Nur wenige Spezialisten sahen dies bereits anders.

Mit der Zielstellung, den Schutz extrem gefährdeter Tierarten besser koordinieren und wissenschaftlich fundieren zu können, wurde im Jahr 1956 der "Arbeitskreis zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Tiere" (AKSAT) am Institut für Landesforschung und Naturschutz bei der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR gegründet. In ihn wurden etwa 20 Wissenschaftler und Kenner der betroffenen Tierarten berufen. Mit der Leitung wurde Robert MÄRZ beauftragt.

MÄRZ, dem die Problematik um die felsbrütenden Wanderfalken in Ostdeutschland aufgrund seiner Verbindung zu Kurt KLEINSTÄUBER bekannt war, bat diesen, im AKSAT mitzuarbeiten und die Bestandskontrollen und Schutzbemühungen für diese Art zu koordinieren.

Seit dieser Zeit finden die Bestandsermittlungen, Horstkontrollen, Schutzbemühungen und das später erforderlich werdende Management um den Wanderfalken im Felsbrüterareal Ostdeutschlands im Rahmen planmäßiger Teamarbeit statt, die nach Möglichkeit stets in staatliche Rahmenprogramme zum Artenschutz eingebunden wurde.

Der Arbeitskreis zum Schutz vom Aussterben bedrohter Tiere in der DDR konnte auf eine 35-jährige, sehr erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken, als er im Jahr 1991 im Ergebnis des deutschen Wiedervereinigungsprozesses seine Arbeit beendete. Die Leitung des AKSAT war im Jahr 1960 an Dr. Hans SCHIEMENZ übergegangen, der sie im Jahr 1976 an Dr. Max DORNBUSCH übergab.

Als Artbetreuer für den Wanderfalken waren Kurt KLEINSTÄUBER, Limbach-Oberfrohna, von 1957 bis 1970 und Dr. Gert KLEINSTÄUBER, Freiberg, von 1968 bis 1991 für die felsbrütende Teilpopulation tätig. Als der gravierende Rückgang des Wanderfalken auch im Baumbrüterareal immer deutlicher wurde, war Anfang der 60er Jahre deren Artbetreuung durch die Herren Horst SCHRÖDER, Waren, (für die Baumbrüter in Mecklenburg) und Manfred FEILER, Potsdam, (für die Baumbrüter in Brandenburg) zeitweise perso­nell verstärkt worden. Ab 1964 kam die Kontrolle der Baumbrüter in Sachsen-Anhalt und Nordsachsen durch Dr. Wolfgang KIRMSE hinzu, der ab 1970 die Erfassung der letzten Daten der Baumbrüter insgesamt
übernahm.

Ganz wesentliche Ergebnisse der Tätigkeit des AKSAT waren die Initiierung und Durchsetzung verwaltungsrechtlich gesicherter Horstschutzzonen (Bewirtschaftungsverbot 300 m Radius und Betretungsverbot 100 m Radius um die Horstplätze vom Aussterben bedrohter Vögel), die Erarbeitung von Artenschutzprogrammen sowie der Aufbau und die Anleitung von Betreuernetzen.

Dem Wanderfalken wurde durch den AKSAT von Beginn an und durch die Naturschutzbehörden seit den 60er Jahren de facto der Status einer vom Aussterben bedrohten Tierart zuerkannt, obwohl die gesetzliche Absicherung dafür erst im Jahr 1970 mit dem neuen Naturschutzgesetz der DDR erfolgte - zu einem Zeitpunkt, als es schon fast keine beflogenen Brutplätze mehr gab.

Im Jahr 1963 erschien das Merkblatt von SCHRÖDER und KLEINSTÄUBER "Der Wanderfalke ist in Gefahr", für Deutschland die erste Denkschrift zum Ernst der Situation um den Wanderfalken, die in hoher Auflage weit gestreut wurde.

Im Jahr 1964 heißt es in einer Publikation über die jährlichen Tagungen des AKSAT, daß der felsbrütende Wanderfalke in der DDR trotz aller Schutzmaßnahmen spätestens in 10 Jahren ausgestorben sein wird.

Motiviert durch diese düstere Vorhersage, die sich später schon nach 8 Jahren bewahrheiten sollte, wurden im Jahr 1965 erste Arbeiten zur künstlichen Erbrütung einiger aus der Wildbahn entnommener Eier und im Jahr 1966 die Initiierung eines staatlichen Rettungsprogrammes zur Vermehrung der letzten noch vor­handenen Wanderfalken unter menschlicher Obhut in einer
"Nachzucht"-Station mit dem Ziel der späteren Auswilderung von Jungfalken beschlossen.

Auf der Grundlage dieser Beschlüsse und mühevoll erkämpfter staatlicher Genehmigungen sind 1965 an drei Horstplätzen, an denen seit Jahren keine Jungfalken mehr aus den Gelegen schlüpften - und zwar aus einem Baumhorst in der Mosigkauer Heide sowie aus zwei Felsenhorsten in der Sächsischen Schweiz - je zwei Eier der dort immer noch gezeitigten 3er- bzw. 4er-Gelege gegen falkentypisch bemalte Zwerghuhneier ausgetauscht worden. Die entnommenen Eier wurden im Tierpark Berlin-Friedrichsfelde künstlich bebrütet, die Embryonen starben jedoch sämlich vor dem Schlüpfen ab - eine Folge der festgestellten Dünnschaligkeit (s. u. a. bei EBERT 1967).

Die Folgejahre brachten die Erkenntnis, daß es mit der Gelegeentnahme aus den erfolglosen Horstrevieren aufgrund der Dünnschaligkeit nicht mehr gelingen wird, aus der Wildpopulation einige Tiere für die Rettung der Art unter menschlicher Obhut zu erhalten. Bei Falknern gab es keine Wanderfalken, da deren Haltung in der DDR seit 1954 untersagt war. In Zoologischen Gärten existierten lediglich noch zwei autochthone Exemplare.

So wurde als letztmögliche Maßnahme im Jahr 1968 beschlossen, aus zwei der wenigen noch produktiven Baumbrüterhorste je einen Jungvogel zu entnehmen (in den noch immer beflogenen Felsbrüterrevieren gab es überhaupt keinen Bruterfolg mehr). Die beiden entnommenen Jungfalken - ein Terzel aus der Mönchsheide bei Eberswalde und ein Weibchen aus der Schorfheide - wurden von
J. EBERT in der Nachzuchtstation Rathewalde betreut. Das Weibchen verstarb leider, bevor es zur Eiablage kam. Daraufhin wurde dem verbliebenen Terzel der letzte noch auf DDR-Gebiet in Menschenhand befindliche autochthone weibliche Wanderfalke aus dem Tierpark Berlin zugeführt. Dieses Weibchen legte in den Folgejahren über 20 - leider sämtlich unbefruchtete - Eier, bevor es an einer Eierstockentzündung einging.

Der verwaiste Terzel, inzwischen wahrscheinlich der letzte noch lebende Wanderfalke aus der deutschen Baumbrüterpopulation, wurde daraufhin der polnischen Wanderfalkenstation von Dr. Z. PIELOWSKI in Czempin übergeben, von wo er schließlich - dank eines mutigen, den Eisernen Vorhang überwindenden Schrittes der Beteiligten - in die Wanderfalkenstation von Prof. Chr. SAAR nach Berlin (West) gelangen konnte. Saar erzielte mit diesem Tier (anfangs nur mittels künstlicher Besamung) über 50 Nachkommen, die alle den Auswilderungsprogrammen und der Weiterführung des autochthonen Nachzuchtstammes zugeführt wurden.

So wurde dieser 1968 geborene Wanderfalkenterzel später zum wichtigsten Stammvater der seit 1981/82 im Osten Deutschlands wieder entstandenen neuen Wanderfalkenvorkommen, bevor er 17jährig im November 1985 in der (inzwischen nach Hamburg umgezogenen) Wanderfalkenstation des DFO starb.

Parallel zu den Bemühungen um die Rettung der Art durch Nachzucht wurden mit dem Ziel der Sicherung des Bruterfolges durch die Artbetreuer im AKSAT in Zusammenarbeit mit den Horstbetreuern in den 60er Jahren außerdem der Bau von geschützten Horstnischen (erstmalig im Erzgebirge 1959, im Südharz-Vorland 1962 und Versuche an der Steilküste Rügens 1963), die Errichtung von Absperrzäunen an den Horstfelsen (Erzgebirge ab 1955, Ostthüringen ab 1958) sowie die Verwitterung der Brutnischenum­gebung gegen Marderzugriff (Sächsische Schweiz 1962, Ostharz 1967 und Folgejahre) fortgeführt.

Durchgängige Bewachungen wurden angestrebt, waren aber dann aus vielfältigen Gründen nicht durchführbar, so daß der Schutz vor Ort auf häufige Kontrollgänge und die Ausweisung des Kletterverbotes beschränkt bleiben mußte. Immerhin aber existierte über lange Zeit ein festes Betreuernetz, dessen ständige Kontaktpflege zum Artbearbeiter im AKSAT die Grundlage für die sehr detaillierte Faktendokumentation darstellte, die heute über die Wanderfalkensituation in dieser Zeit (1954-1972) existiert.

Als Horstgebietsbetreuer und Gewährsleute sind für die 50er und 60er Jahre besonders zu nennen: H. KNOBLOCH (Zittauer Gebirge und Lausitzer Kiefernheiden), J. EBERT u. K. AUGST (Sächsische Schweiz), G. KLEINSTÄUBER (Erzgebirge), O. PASOLD (Obere Saale), A. HACKER (Thüringer Wald), R. LASSE (Unstrut-Tal und Kyffhäusergebiet), O. HARMS und W. LANGLOTZ (Ostharz), W. KIRMSE u. Horst & Hubert KIENAST (Dübener Heide), G. HENKEL (Colbitz-Letzlinger Heide), H. GRAFF (Mosigkauer Heide), D. RUHLE u. W. SPANK (Muskauer Heide, Niederlausitz u. nördl. Oberlausitz), O. MANOWSKY (Schorfheide und Mönchsheide).

Im Baumbrüterareal wurden in dieser Zeit in einigen Fällen Kunsthorste errichtet, die z. B in der Colbitz-Letzlinger Heide ab 1949, in der Dübener Heide ab 1958 und in der Schorfheide ab 1963 auch erfolgreich genutzt wurden. Anregungen zum Bau dauerhafter Kunsthorste für baumbrütende Wanderfalken gab KIRMSE (1967). Vor allem aber sind in den bekannt gewordenen Wanderfalken-Brutarealen die Horstschutzzonen ausgewiesen worden. In Mecklenburg und Brandenburg ist der Schutz vor Ort an einigen Brutplätzen zeitweise von den Arbeitsgruppen Adlerschutz mit organisiert worden, eine durchgängige Bestandskontrolle und ein Betreuernetz konnten jedoch aufgrund der bereits genannten anders gearteten Bedingungen bei den Baumbrütervorkommen nicht realisiert werden.

Ab dem Jahr 1973 mußte der Wanderfalke in der DDR aus der Liste der heimischen Brutvögel gestrichen werden. In den Felsbrüterrevieren wurden fortan keinerlei Anzeichen der Existenz von Wanderfalken mehr festgestellt. Bei den vereinzelt aus dem Baumbrüterareal noch gemeldeten Nachweisen hat es sich offensichtlich um Winter- und Frühjahresaufenthalte nordischer Wanderfalken gehandelt, da diese Exemplare immer pünktlich bis Ende April wieder verschwunden waren.

Dennoch blieb das Betreuernetz im Felsbrüterareal weiterhin intakt, da fast alle ehemaligen Brutplätze im jährlichen oder mehrjährigen Turnus kontrolliert wurden. So konnte auch nicht lange unentdeckt bleiben, daß im Ergebnis der Auswilderung nachgezüchteter Jungfalken, die seit Ende der 70er Jahre vor allem in Westberlin, Nordhessen und Nordbayern stattfanden, im Jahr 1981 ein Wanderfalkenpaar im Ostharz einen der traditionellen Brutfelsen beflog.

Ermutigt durch den Bruterfolg dieses Paares im Jahr 1982 festigte sich das Betreuernetz wieder. Im AKSAT wurde die Entwicklung aufmerksam verfolgt und ausgewertet. Vom Artbetreuer für die Felsbrüter wurden fortan wieder jährlich ausführliche Statusberichte verfaßt, auf deren Grundlage die zuständigen Naturschutzverwaltungen der Bezirke und Landkreise geeignete Schutzgebiete auswiesen - vereinzelt NSG (Naturschutzgebiete), meist aber FND (Flächennaturdenkmale), und entsprechende Bewirtschaftungsrichtlinien erließen.

Die Bildung einer eigenständigen Vereinigung der Wanderfalkenschützer, die - etwa nach dem Beispiel der AGW im Deutschen Bund für Vogelschutz - als Interessenverband eine offiziell anerkannte Lobby für den Wanderfalken hätte darstellen können, um sich auch öffentlich  mit anderen Interessenverbänden (wie Geflügel- und Sporttaubenzüchter, Bergsteigerverbände) auseinanderzusetzen, war unter den bestehenden gesellschaftlichen Bedingungen in der DDR nicht möglich.

So waren die meisten der Horstbetreuer und Gewährsleute irgendwie anders in den sanktionierten Organisationen eingebunden, z. B. in den Fachgruppen Ornithologie und Vogelschutz oder Naturschutz des Kulturbundes (später der Gesellschaft für Natur und Umwelt), oder in den Bezirksarbeitsgruppen Falknerei und Greifvogelschutz.

Ab Mitte der 80er Jahre konnte man dann zumindest inoffiziell von den "Arbeitsgruppen Wanderfalkenschutz" (AWF) der bestehenden Bezirksarbeitsgruppen Artenschutz (Tiere) der Bezirksnaturschutzverwaltungen sprechen, die von den Artbetreuern im AKSAT (W. KIRMSE und G. KLEINSTÄUBER) angeleitet wurden.

Der Zusammenhalt der damals etwa 25 - 35 aktiven Wanderfalkenschützer in der DDR wurde durch Einsätze und Rundfahrten zur Kontrolle und Beobachtung des Brutablaufes, zur durchgängigen Farbberingung und zum Kunsthorstbau einschließlich der Biotoppflegemaßnahmen sowie durch das kontinuierliche Zusammentragen der Jahresberichte bewirkt. In einigen Jahren konnten an einzelnen Plätzen auch Dauerbeobachtungen und Bewachungen zur Brutzeit realisiert werden. Organisierte Zusammenkünfte fanden als zentrale Arbeitstagungen anfangs alle 2-3 Jahre, später jährlich statt, meist in Verbindung mit einer gemeinsamen Exkursion zur Herbstbalz an einem wieder beflogenen Horstfelsen.

Die notwendigen Schutzmaßnahmen vor Ort wurden i. d. R. auf Anregung der Horstbetreuer oder des Artbetreuers im AKSAT, unterstützt mit gutachterlichen Stellungnahmen des Artbetreuers, zur Genehmigung bei den zuständigen Bezirks- oder Kreisnaturschutzverwaltungen eingereicht und dann - mit mehr- oder weniger großer finanzieller und personeller Unterstützung durch die Lokal- oder Regionalbehörden - im Team ausgewählter und erfahrener Leute (Naturschützer, Bergsteiger, Forstarbeiter) durchgeführt.

Inzwischen waren etwa 15 Wanderfalkenreviere auf dem Gebiet der damaligen DDR wieder beflogen, und zwar im Ost-Harz, im Thüringer Wald und im Raum Berlin. Die Brutvögel bzw. deren Eltern entstammten ausschließlich den Auswilderungsprogrammen, die seit Ende der 70er Jahre in Nordhessen, Nordbayern und in Westberlin durchgeführt worden sind. Als deutlich wurde, daß weder die in Baden-Württemberg aus autochthonen Restvorkommen wieder aufgebaute Population noch die neuen Brutpaare aus den südwestlichen Mittelgebirgen der DDR aus eigener Kraft in überschaubarem Zeitraum eine Wiederbesiedlung der Sächsischen Schweiz herbeiführen können, wurde nach Möglichkeiten für eine dort erforderliche Initialzündung geforscht. Unter den herrschenden politischen Bedingungen kam eine direkte Zuführung von Jungfalken für diese Initialzündung aus dem westlichen Ausland nicht in Betracht. Deshalb mußte mittels Zweitgelegemethode an den produktiven Horstplätzen versucht werden, zusätzlich Jungfalken für direkte Umsiedlungen zu gewinnen.

Ein solches nicht einfaches Management ist in den Jahren 1988 einmal im Harz und 1989 einmal im Thüringer Wald durchgeführt worden und dank guter wissenschaftlicher und organisatorischer Vorarbeit auch gelungen. Von den daraus ohne Beeinträchtigung der natürlichen Nachwuchsziffer hervorgegangenen drei Jungfalken ging einer (1988) zunächst in einen Nachzuchtstamm ein, während zwei (1989) zwecks Vermeidung von Fehlprägung einem anderen Wanderfalkenbrutpaar anvertraut wurden, dessen eigene (wegen dünnschaliger Eier künstlich erbrütete) zwei Jungfalken in einem Pilotprojekt am Lilienstein in der Sächsischen Schweiz ausgewildert wurden.

Die naturschutzpolitischen Leitlinien für den Wanderfalkenschutz mußten seitens der Artbetreuer im AKSAT bzw. durch dessen Leiter mit der Zentralen Naturschutzverwaltung im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Berlin abgestimmt werden, und wurden von dieser i. d. R. auch mitgetragen und unterstützt. Sehr hinderlich wirkten sich allerdings die gesamtpolitisch vorgegebene Reglementierung von Außenkontakten (z. B. mit Naturschützern westlicher Länder), die auffällige Verschweigungstaktik des Staates bezüglich schwerwiegender Schadstoffbelastungen (DDT- und Quecksilber-Kontamination) und die Zensur bei Veröffentlichungsvorhaben auf die Arbeit der Wanderfalkenschützer aus.

Den eigentlich so wichtigen länderübergreifenden Austausch von Erkenntnissen und Erfahrungen im Artenschutz gab es deshalb praktisch fast nicht; an westliche Fachliteratur heranzukommen war den ostdeutschen Naturschützern fast nicht möglich, und nur auf privater Basis - meist mit hohem persönlichen Risiko verbunden - konnten Informationen über Schutzmethoden und -ergebnisse den Eisernen Vorhang überwinden. Einige der Wanderfalkenschützer in der DDR wurden wegen solcher Aktivitäten in den 80er Jahren wiederholt gemaßregelt und zu Vernehmungen einbestellt. Sie nahmen dies aber in Kauf, weil die Informationen aus
Baden-Württemberg über die Erfolge der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) wie auch solche aus anderen Bundesländern über die Nachzucht- und Auswilderungsprogramme des Deutschen Falkenordens (DFO) und der Aktion Wanderfalken- und Uhuschutz (AWU) unverzichtbare fachliche Grundlagen und wichtige Motivation für die engagierten Einsätze vor Ort und für drängelnde Antragstellungen bei den DDR-Behörden waren. Über private Kontakte wurde auch eine Unterstützung der ostdeutschen Falkenschützer durch Bereitstellung von Klettertechnik seitens der AGW ermöglicht.

Mit dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 änderte sich diese Situation schlagartig. Gleich am nächsten Tage nach diesem Ereignis machten sich ein gutes Dutzend ostdeutscher Wanderfalkenschützer auf den Weg, um an der Jahresversammlung der AGW in Bad Urach teilzunehmen. Dieser Besuch und der aktuelle politische Rahmen gaben dieser bedeutenden Tagung naturgemäß einen einmaligen Charakter.

In der Zeit der politischen Wende in der noch existierenden DDR stellte sich dann im Jahr 1990 die Frage nach der weiteren Existenz der Wanderfalkenschutz-Gruppen in bisheriger oder in neuer Form. Zunächst gab die im April 1990 neugewählte Regierung der DDR mit einem neu besetzten Ministerium für Naturschutz und Umwelt eine Richtung vor, die sich u. a. durch das großzügige Nationalpark- und Biosphärenreservat-Programm auszeichnete, und in der auch der Artenschutz einen gebührenden Platz einnahm. Mit staatlichen Fördermitteln konnte z. B. die Grundausrüstung für die Wanderfalkenschützer erweitert werden (hochauflösendes Fernrohr zur Farb- und Kennringablesung, bergsteigerische Sicherungstechnik, technische Ausrüstung für Felsbauarbeiten). Mit dem sich abzeichnenden Umbau der Naturschutzverwaltungen wie auch der Forschungsinstitute wurde aber gleichzeitig erkennbar, daß die bisherige Einbindung des Wanderfalkenschutzes in den ehrenamtlich tätigen AKSAT keinen Bestand mehr haben wird. Mit Auflösung des Instituts für Landschaftsforschung und Naturschutz (wie es inzwischen hieß) beendete auch der AKSAT seine Tätigkeit.

Eine Zuordnung auch des ostdeutschen Wanderfalkenschutzes unter den Deutschen Bund für Vogelschutz (DBV) - später Naturschutzbund Deutschland (NABU) - war die naheliegendste der möglichen Alternativen. Dessen Auffassungen waren stark von der AGW geprägt. Die Situation um den Wanderfalken in Ostdeutschland unterschied sich aber gravierend von derjenigen im Südwesten. Unterschiede gab es u. a.

    - durch die Baumbrüter-Problematik, - die im Südwesten nicht existiert,

    - durch das im Osten als ultima ratio akzeptierte Wiederansiedlungs-Management mit Jungvögeln aus Vermehrungen unter menschlicher Obhut, - was im Südwesten glücklicherweise nicht erforderlich wurde und deshalb abgelehnt wird,

    - durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit einigen Falknern, - da im Osten die Falknerei als Rückgangsursache beim Wanderfalken nachweislich keinerlei Rolle spielte, und

    - bezüglich spezifischer Bedingungen und Belastungen in Land- und Forstwirtschaft, - die zu hohen DDT- und         Quecksilberkontaminationen führten.

Die naturschutzpolitischen Grundlinien der AGW waren auf diese Wege nicht ausgerichtet, und eine Modifizierung dieser Grundlinien stand seitens der AGW nicht in Aussicht.

So verständigten sich schließlich die Wanderfalkenschutz-Gruppen in der noch existierenden DDR darauf, ihre Arbeit eigenständig im Rahmen eines eingetragenen Vereins als fachkompetentes Spezialisten-Gremium fortzusetzen, und am 01.12.1990 wurde in Freiberg (Sachsen) der Arbeitskreis Wanderfalkenschutz e. V. (AWS) durch 11 Gründungsmitglieder gegründet (Vorsitzender: Dr. Gert KLEINSTÄUBER, Freiberg; 1. Stellvertreter: Prof. Dr. Wolfgang KIRMSE, Leipzig; 2. Stellvertreter: Paul SÖMMER, Naturschutzstation Woblitz, Kr. Lychen, Brandenburg).

Diesem AWS gehören derzeit (1996) etwa 50 ordentliche Mitglieder an. Sie kommen vorrangig aus den Neuen Bundesländern, einzelne auch aus fast allen anderen Ländern der Bundesrepublik (vor allem aus Hessen) und 2 Mitglieder wohnen in Österreich  bzw. Schweden.

Daneben sind etwa 20 korrespondierende Mitglieder als Horstgebietsbetreuer sowie als Spezialisten und Berater oder als Vertreter anderer Greifvogelschutz-Vereinigungen eingetragen.

Der AWS versteht sich lt. Statut als unabhängiger Zusammenschluß aller im Wanderfalkenschutz aktiven Bürger, die sich auf der Basis wissenschaftlich begründeter, fachkompetenter Projekte für Wiederaufbau und durchgreifenden Schutz des Wanderfalkenbestandes in den östlichen Mittelgebirgen und im nördlichen und östlichen bewaldeten Flachland Deutschlands einsetzen.

Allgemeines Ziel des AWS ist die Schaffung von Bedingungen, die dem Wanderfalken generelle Bestandssicherung und vollständige Wiederbesiedlung seines ehemaligen Lebensraumes im östlichen Deutschland und in den angrenzenden Ländern des östlichen Mitteleuropa ermöglichen.

Das wichtigste spezielle Ziel ist die Wiederbegründung der baumbrütenden Teilpopulation des Wanderfalken im bewaldeten Flachland Mitteleuropas. Dieses zu erreichen wird mit dem Auswilderungsprojekt in der Naturschutzstation Woblitz in Brandenburg tatkräftig angestrebt. Die dafür erforderlichen Jungfalken werden aus den autochthonen Nachzuchtlinien des DFO bereitgestellt.

Ein zweites spezielles Ziel ist die Wiederbesiedlung der Sächsischen Schweiz durch den Wanderfalken mittels einer Initialzündung. Diese Initialzündung sollte darin bestehen, daß sich zunächst einige hier ausgewilderte Jungfalken ansiedeln, und damit auch andere, sonst nur kurz auftauchende wilde Wanderfalken zur Besiedlung animieren. Dieses Ziel scheint inzwischen erreicht zu sein, so daß dieses Auswilderungsprojekt voraussichtlich im Jahre 1997 beendet wird.

Der AWS führt die Individualkartei der in den östlichen deut­schen Bundesländern in freier Wildbahn beobachteten Wanderfalken und die Abstammungskartei der ausgewilderten Exemplare. Für die Farb- und Kennberingung bei Wanderfalken in Ostdeutschland hat er eine zentrale Funktion.

Finanzielle Ausgaben, die zur fachlichen Information der Mitglieder, zur Organisation des Zusammenhalts und zur Geschäftsführung des Vereins getätigt werden müssen, begleicht die Vereinskasse, in die jährliche Mitgliedsbeiträge eingehen. Für projektgebundene Ausgaben der Tätigkeit vor Ort werden Fördermittel eingeworben, die für Gutachten, für Horstbau- und Biotoppflegemaßnahmen und gelegentlich für die Lieferung von Statusberichten aus unterschiedlichen Quellen kommen.

Seit 1991 werden - in Fortsetzung der Jahrestreffen seiner Vorgängergruppen - jährliche Fachtagungen bzw. Mitgliederversammlungen durchgeführt, zu denen (je nach Thematik und Tagungsort) jeweils ca. 40 - 70 Teilnehmer vom Vorsitzenden begrüßt werden können.

Der AWS bemüht sich um ständige Akzeptanz als fachlich beratendes Gremium und wird von den für Artenschutz zuständigen Landesbehörden, Bezirksregierungen und Unteren Naturschutzverwaltungen in aller Regel auch als solches anerkannt und in Projekte und Entscheidungen, die den Wanderfalken betreffen, eingebunden.

Gegenwärtig unterliegen die aktuell 27 beflogenen Brutplätze des Wanderfalken auf dem Gebiet der Neuen Bundesländer einschließlich Berlins und weitere ca. 50 potentiellen Brutfelsen bzw. Felslandschaften der Betreuung durch die Mitglieder des Arbeitskreises Wanderfalkenschutz. An diesen Plätzen geht es um die maximal mögliche Sicherung des Bruterfolges und gleichzeitig um die möglichst vollständige Erfassung von brutbiologischen, populationsdynamischen, ökologischen und anderen Artenschutz-relevanten Informationen.

Alle geschlüpften Jungfalken werden nach einem abgestimmten Farb- und Kennringprogramm in den Horsten beringt. Auf die Ringerkennung der Altvögel in den Brut- und Einstandsgebieten wird größter Wert gelegt.

Für die Sicherung des Bruterfolges und möglichst vollständiger brutbiologischer Erkenntnisse wird - je nach örtlichen und anderen Randbedingungen - die gesamte Palette der bekannten Maßnahmen und Aktivitäten eingesetzt (Horstplatz-Bau- und -verbesserungsarbeiten, Absperrungen durch Zäune, Beschilderung, Wegeverlegung, Dauerbeobachtungen mittels Videokamera und Fernrohr, Ringerkennung bei Einsatz hochauflösender astronomischer Fernrohre (bis 400-fache Vergrößerung, ggf. aus Ansitzverstecken heraus), Sicherung von verlassenen Gelegen, von Resteiern und Schalenresten, von Beuteresten, Mauserfedern und anderen Proben und Dokumenten).

Die von den zuständigen Behörden durchgeführten Auswilderungsmaßnahmen in der Sächsischen Schweiz und im Baumbrüterareal werden vom AWS fachlich begleitet. Die Beringung dieser auszuwildernden Falken wird ebenfalls vom AWS wahrgenommen.

In der Freiberger Datenzentrale des Arbeitskreises erfolgt die komplette Erfassung aller Beobachtungsergebnisse sowie aller Beringungs- und Ringerkennungsdaten. Zusammengefaßt fließen sie in die jährlichen Kurz- und Statusberichte sowie in viele Fachvorträge und in durchschnittlich pro Jahr vom AWS publizierte 2-3 größere Fachartikel zur Wanderfalken-Problematik ein
(s. Literaturverzeichnisse zu den verschiedenen Kapiteln des Buches).